Pfarre Am Tabor

Auferstehung Christi

Pfarre Am Tabor

Auferstehung Christi

Die Heilige (Erst)Kommunion



Liebe Eltern!

Die Pfarre Am Tabor möchte auch im Schuljahr 2022/2023 für die Kinder der zweiten und dritten Klassen eine Vorbereitung auf Erstkommunion und Beichte anbieten. Allerdings benötigen wir dazu Ihre Hilfe.
Die Vorbereitung wird Blockweise in 5 Einheiten (genaue Termine siehe Beiblatt) jeweils am Sonntag während der Hl. Messe von 9:00 – 10:00 Uhr stattfinden. Die Teilnehme an der heiligen Messe (um 9:00 Uhr) an diesen Sonntagen ist verpflichtend. Die Erstkommunion feiern wir

am Weißen Sonntag, um 9:00 Uhr und am Samstag, den 23. April um 11:00 Uhr

Kleine Änderungen vorbehalten.








Fragen im Zusammenhang mit der Erstkommunion

Wir möchten unser Kind zur Erstkommunion anmelden. 
Wieso haben Sie Bedenken, weil es nur gelegentlich zum Sakramentenunterricht
und zum Gottesdienst kommt?  Kann es nun mitgehen oder nicht?


Es kann mitgehen, wenn Sie dem Kind zu dem Glaubenswissen und zu der Ehrfurcht helfen, die notwendig zum würdigen Empfang der
Eucharistie gehören.  Das wird freilich nur möglich sein, wenn das Kind Sonntag am Gottesdienst der Gemeinde und regelmäßig am Unterricht teilnimmt.  Es mag Gründe geben, dass Ihr Kind nicht immer kommen kann.  Aber sind diese nicht aus der Welt zu räumen? 
Kann Ihnen dabei jemand aus der Pfarrgemeinde helfen, etwa beim Abholen des Kindes?  Die Bereitschaft, diese Teilnahme zu ermöglichen, ja selbst mit dem Kind zum Gottesdienst zu kommen, sollten Sie erklären können.

Wir möchten unser Kind zur Erstkommunion anmelden. 
Das macht doch nichts aus, dass unser Kind in den Ethikunterricht statt zum Religionsunterricht kommt?


Ihre Bereitschaft als christliche Eltern, Ihr Kind an dem von der Kirche verantworteten schulischen Religionsunterricht (im Fach 'Katholische Religion') teilnehmen zu lassen, sollte selbstverständlich sein.  Ein unverzichtbarer Grund für die Zulassung zur Erstkommunion ist Ihre Bereitschaft, Ihr Kind in den katholischen Glauben einführen zu lassen.  Das geschieht durch den Religionsunterricht.

Warum Erstbeichte vor der Erstkommunion? Die Kinder tun doch noch nichts Böses!
Kinder sündigen sicher noch nicht mit der Schwere einer Schuld, wie sie ein Erwachsener auf sich lädt.  Aber sie kennen wohl den Unterschied zwischen Gut und Böse. Diese Unterscheidungsfähigkeit ist ja eine Voraussetzung für den Sakramentenempfang. Zudem ist es aus pädagogischen Gründen gut, die Kinder frühzeitig an die Praxis des Bußsakramentes heranzuführen. Man sollte mit dem Lernen beginnen, solange es leicht fällt, nicht erst in der Pubertät.  Die Freude der Erfahrung, bereute Schuld vergeben zu bekommen, sollten wir unseren Kindern nicht vorenthalten.  Dabei ist wichtig, dass diese Erfahrung auch im familiären Umfeld des Kindes seitens der Eltern und vertrauter Bezugspersonen unterstütz wird (etwa durch sprechende Zeichen, die das Geschehen der Buße als Chance zum Neuanfang verdeutlichen).

Kann unser evangelisch getauftes Kind zur Erstkommunion gehen? 
Ist davor ein Kircheneintritt notwendig?


Ja, ein solcher Eintritt ist notwendig.  Die ökumenische Redlichkeit verlangt, dass kein Angehöriger einer anderen christlichen Kirche heimlich in der katholischen Kirche Sakramente empfängt bzw. gespendet bekommt.  Falls Ihr evangelisch getauftes Kind zur Erstkommunion zugelassen werden soll, bedarf es der vorherigen Aufnahme in die katholischen Kirche.  Der zuständige Geistliche der anderen Konfession soll informiert werden.  Sie wollen ja, dass Ihr Kind nicht nur einmalig die hl.  Kommunion empfängt, sondern in die eucharistische Praxis unserer Kirche hineinwächst.  Das setzt Zugehörigkeit zur Kirche voraus.

Kann unser Kind am Wohnort der Großeltern zur Erstkommunion gehen?

Ja, das ist möglich, wenn wichtige Gründe dafür sprechen, z. B. eine besondere menschliche und religiöse Verbundenheit Ihres Kindes mit den Großeltern.  Zuvor sollten freilich die beiden zuständigen Pfarrer der Wohnorte des Kindes bzw. der Großeltern befragt werden und ihre Zustimmung geben.

Kann unser Kind, das noch nicht im üblichen Kommunionalter ist, mit der älteren Schwester schon zur Erstkommunion mitgehen?

Grundsätzlich ja, wenn die notwendige Vorbereitung auf den Empfang der Eucharistie gewährleistet ist. Diese Vorbereitung soll freilich im Normalfall durch den Erstkommunionunterricht geschehen. Wenn Ihr Kind noch zu jung dafür ist, sollten Sie eher die Möglichkeit erwägen, mit der Erstkommunion bei dem älteren Kind noch so lange zu warten, bis das jüngere Kind im entsprechenden Alter ist.

Was wird von mir als Mutter/Vater erwartet?
Vor allem Offenheit.
Mitarbeit bei den Katechesen.
Dass sie kurz anrufen, wenn das Kind krank ist.
Dass sie das Kind die Möglichkeit geben in seinem Glauben zu vertiefen.
Dass sie den Elternbrief regelmässig lesen und den vorgeschalgenen Gebet mit dem Kind beten. 

Kann unser Kind zur Erstkommunion gehen, auch wenn wir als Eltern nicht regelmäßig am Sonntagsgottesdienst teilnehmen?
Sie müssen sich als Eltern fragen lassen, warum Sie dies nicht tun. Es gibt gerechte Gründe für eine Entschuldigung von der Sonntagsmesse (z.B. berufliche Pflichten, Pflege eines Angehörigen, zu lange Wege u.ä.). Es gibt freilich auch ein Fernbleiben aus religiöser Uninteressiertheit.  Kinder nehmen dies sehr aufmerksam wahr. Ihr Kind wird wohl kaum zu einem Verhalten geführt werden können, das Sie als Eltern nicht pflegen, ja womöglich sogar ablehnen. Sie sollten überlegen, ob Sie dies Ihrem Kind antun wollen.

Ist die Art und Weise der Vorbereitung auf die Erstkommunion in einer bestimmten Pfarre verpflichtend?
Grundsätzlich nein.  Das Kind muss hinreichend auf das heilige Geschehen vorbereitet sein. Dies hat der zuständige Seelsorger zu prüfen und dann die Zulassung zu verantworten. Im Normalfall ist es sinnvoll und auch bewährt, dass ein Kind in der Unterrichtsgruppe der eigenen Pfarre auf die Erstkommunion vorbereitet wird, auch um der weitergehenden Beheimatung in einer Pfarre willen. Es kann aber auch Gründe für die Teilnahme am Erstkommunionunterricht in einer anderen Pfarre geben.  Ebenso sind Umstände denkbar, unter denen eine Einzelvorbereitung eines Kindes durch Eltern oder andere Personen vom Priester anerkannt und eine Zulassung ausgesprochen werden kann.

Darf der Pfarrer kurzfristig unser Kind von der Erstkommunion ausschließen?
Das sollte nachdrücklich nur in wirklich schwerwiegenden Fällen erfolgen, etwa wenn ein Kind sich bei der Vorbereitung verweigert oder es offensichtlich, trotz wiederholter Mahnungen und unter Einbeziehung des Bemühens der Eltern das ganze Geschehen der Erstkommunion ablehnt.  Im Normalfall ist davon auszugehen, dass ein Kind sich auf diesen Festtag freut.