Pfarre Am Tabor

Auferstehung Christi

Pfarre Am Tabor

Auferstehung Christi

Gottesdienste ab 7. Februar

Hl.Messe am Sonntag um 9:00 Uhr

- Der Abstand zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, wird auf 2 m erhöht. Das kann die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank nötig machen.
- Verpflichtendes Tragen einer FFP2 Maske
- Menschenansammlungen bei den Kirchenein- und -ausgängen vor und nach den Gottesdiensten sind zu vermeiden.
- Gottesdienste sollen in gebotener Kürze gefeiert werden.
- Gemeinde- und Chorgesang unterbleiben – Sologesang bzw. Instrumentalmusik (durch Orgel und Soloinstrumente) kann stattfinden.
- Mundkommunion ist nicht möglich. Beim Kommuniongang ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten.
- Die Feiern von Taufen, Trauungen, sowie die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung entfallen und sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
- Für Totenwache, Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten obige Regeln, am Friedhof und in Aufbahrungshallen gelten die staatlichen Regelungen, die derzeit eine Höchstzahl von 50 Personen vorsehen.
- Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten und kann – auch zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen – keinen liturgischen Dienst ausüben.
- Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, da- heim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden; da- für können auch Gottesdienstübertragungen (Radio, Fernsehen, Livestream etc.) eine Unterstützung sein. Modelle für das Feiern von Hausgottesdiensten werden von den Liturgiereferaten der Diözesen in Österreich und Bozen-Brixen sowie von den Liturgischen Instituten in Salzburg und Freiburg/Schweiz über
www.netzwerk-gottesdienst.at angeboten.