Gottesdienste ab 3. November
04.11.20
· Der Abstand zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, wird auf 1,5 m erhöht. Das kann die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank nötig machen.
· Menschenansammlungen bei den Kirchenein- und -ausgängen vor und nach den Gottesdiensten sind zu vermeiden.
· Gottesdienste sollen in gebotener Kürze gefeiert werden.
· Gemeinde- und Chorgesang unterbleiben – Sologesang bzw. Instrumentalmusik (durch Orgel und Soloinstrumente) kann stattfinden.
· Mundkommunion ist nicht möglich. Beim Kommuniongang ist ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.
· Die Feiern von Taufen, Trauungen, sowie die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung entfallen und sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
· Für Totenwache, Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten obige Regeln, am Friedhof und in Aufbahrungshallen gelten die staatlichen Regelungen, die derzeit eine Höchstzahl von 50 Personen vorsehen.
· Menschenansammlungen bei den Kirchenein- und -ausgängen vor und nach den Gottesdiensten sind zu vermeiden.
· Gottesdienste sollen in gebotener Kürze gefeiert werden.
· Gemeinde- und Chorgesang unterbleiben – Sologesang bzw. Instrumentalmusik (durch Orgel und Soloinstrumente) kann stattfinden.
· Mundkommunion ist nicht möglich. Beim Kommuniongang ist ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.
· Die Feiern von Taufen, Trauungen, sowie die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung entfallen und sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
· Für Totenwache, Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten obige Regeln, am Friedhof und in Aufbahrungshallen gelten die staatlichen Regelungen, die derzeit eine Höchstzahl von 50 Personen vorsehen.